Obertraubling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8557 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93083
Vorwahl
09401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen, Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
2. Standesamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
3. Einwohnermeldeamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Obertraubling plant die Ausweisung eines neuen Wohngebiets im Südosten des Ortsteils Gebelkofen. Der Bebauungsplan „Gebelkofen Südost“ soll 16 Wohnbaugrundstücke entlang der Kreisstraße R12 erschließen. Die Planung dient der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung von Wohnraum im Verdichtungsraum Regensburg. Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren mit einer zweistufigen Beteiligungsphase beschlossen. Die Planung reagiert auf die aktuelle Nachfrage nach Wohnbauland und sichert damit ein entsprechendes Angebot in Obertraubling. Es sind keine Altlasten oder Schutzgebiete im Umkreis bekannt, und die Erschließung erfolgt über einen Anschluss an die Kreisstraße R12.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.