Obertraubling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8557 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93083
Vorwahl
09401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen, Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
2. Standesamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
3. Einwohnermeldeamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
Gemeinde Obertraubling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Obertraubling plant die Ausweisung eines neuen Wohngebiets im Südosten des Ortsteils Gebelkofen. Der Bebauungsplan „Gebelkofen Südost“ soll 16 Wohnbaugrundstücke entlang der Kreisstraße R12 erschließen. Die Planung dient der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung von Wohnraum im Verdichtungsraum Regensburg. Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren mit einer zweistufigen Beteiligungsphase beschlossen. Die Planung reagiert auf die aktuelle Nachfrage nach Wohnbauland und sichert damit ein entsprechendes Angebot in Obertraubling. Es sind keine Altlasten oder Schutzgebiete im Umkreis bekannt, und die Erschließung erfolgt über einen Anschluss an die Kreisstraße R12.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.