Obertraubling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8557 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93083
Vorwahl
09401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen, Egglfing, Einthal, Moorackerhof, Oberhinkofen, Piesenkofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
2. Standesamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
3. Einwohnermeldeamt Obertraubling, Hauptstraße 1, 93083 Obertraubling
Gemeinde Obertraubling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Obertraubling plant die Ausweisung eines neuen Wohngebiets im Südosten des Ortsteils Gebelkofen. Der Bebauungsplan „Gebelkofen Südost“ soll 16 Wohnbaugrundstücke entlang der Kreisstraße R12 erschließen. Die Planung dient der nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung von Wohnraum im Verdichtungsraum Regensburg. Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren mit einer zweistufigen Beteiligungsphase beschlossen. Die Planung reagiert auf die aktuelle Nachfrage nach Wohnbauland und sichert damit ein entsprechendes Angebot in Obertraubling. Es sind keine Altlasten oder Schutzgebiete im Umkreis bekannt, und die Erschließung erfolgt über einen Anschluss an die Kreisstraße R12.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet