Regis-Breitingen ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3777 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04565
Vorwahlen
034343 (Regis-Breitingen)034492 (Ramsdorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Regis-Breitingen
Hauptstraße 1
04539 Regis-Breitingen
2. Einwohnermeldeamt Regis-Breitingen
Hauptstraße 1
04539 Regis-Breitingen
3. Ordnungsamt Regis-Breitingen
Hauptstraße 1
04539 Regis-Breitingen
Gemeinde Regis-Breitingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Regis-Breitingen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Strukturentwicklungskonzepten und allgemeinen städtischen Entwicklungen, aber nicht mit spezifischen Bebauungsplänen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.