Borna ist eine Große Kreisstadt in Sachsen, etwa 30 km südlich von Leipzig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.031 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04552
Vorwahl
03433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Borna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Auenblick" in Borna ist bereits seit 2019 rechtsgültig und sieht die Schaffung von 13 bis 15 Bauplätzen für Wohnen und wohnähnliche Nutzungen vor. Aktuell gibt es keine neuen Nachrichten zu diesem spezifischen Plan.
Ein neuerer Vorgang betrifft die Gemeinde Liebschützberg, die im Januar 2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für die Altgemeinde Borna, jetzt Gemeinde Liebschützberg, im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" gebilligt hat.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.