Borna ist eine Große Kreisstadt in Sachsen, etwa 30 km südlich von Leipzig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.031 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04552
Vorwahl
03433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Borna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Auenblick" in Borna ist bereits seit 2019 rechtsgültig und sieht die Schaffung von 13 bis 15 Bauplätzen für Wohnen und wohnähnliche Nutzungen vor. Aktuell gibt es keine neuen Nachrichten zu diesem spezifischen Plan.
Ein neuerer Vorgang betrifft die Gemeinde Liebschützberg, die im Januar 2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für die Altgemeinde Borna, jetzt Gemeinde Liebschützberg, im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" gebilligt hat.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.