Borna ist eine Große Kreisstadt in Sachsen, etwa 30 km südlich von Leipzig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.031 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04552
Vorwahl
03433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Borna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Auenblick" in Borna ist bereits seit 2019 rechtsgültig und sieht die Schaffung von 13 bis 15 Bauplätzen für Wohnen und wohnähnliche Nutzungen vor. Aktuell gibt es keine neuen Nachrichten zu diesem spezifischen Plan.
Ein neuerer Vorgang betrifft die Gemeinde Liebschützberg, die im Januar 2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für die Altgemeinde Borna, jetzt Gemeinde Liebschützberg, im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" gebilligt hat.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.