Borna ist eine Große Kreisstadt in Sachsen, etwa 30 km südlich von Leipzig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.031 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04552
Vorwahl
03433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Borna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Auenblick" in Borna ist bereits seit 2019 rechtsgültig und sieht die Schaffung von 13 bis 15 Bauplätzen für Wohnen und wohnähnliche Nutzungen vor. Aktuell gibt es keine neuen Nachrichten zu diesem spezifischen Plan.
Ein neuerer Vorgang betrifft die Gemeinde Liebschützberg, die im Januar 2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für die Altgemeinde Borna, jetzt Gemeinde Liebschützberg, im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächensolaranlage Schönnewitz" gebilligt hat.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.