Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Reichenbach-Steegen

Reichenbach-Steegen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66879
Vorwahl
06385
Adresse der Verbandsverwaltung
Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach
Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach 66879 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Albersbach, Herrenbergerhof, Albersbach, Herrenbergerhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichenbach-Steegen
Hauptstraße 1
66978 Reichenbach-Steegen

2. Ordnungsamt Landkreis Südwestpfalz
Am Alten Rathaus 1
66953 Pirmasens

3. Standesamt Reichenbach-Steegen
Hauptstraße 1
66978 Reichenbach-Steegen
Gemeinde Reichenbach-Steegen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.