Reinheim (im lokalen Dialekt: Roinem) ist eine Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
16.385 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64354,64395 (Hundertmorgen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06162
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
2. Ordnungsamt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
3. Bürgeramt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
Gemeinde Reinheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine neue Bewerberphase für das Neubaugebiet Reinheim "Nordwest III" wird voraussichtlich Anfang Frühjahr 2025 beginnen. Die Stadt Reinheim plant, 51 Baugrundstücke im Allgemeinen Wohnbaugebiet zu vergeben, mit einem Kaufpreis von 420€/m2. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem und bevorzugt Familien und Bürger der Stadt.
Zudem gab es recently eine bedeutende Änderung in den Bebauungsplänen durch die angekündigte Schließung des Merz Pharma Standorts, obwohl dies nicht direkt den Bebauungsplan betrifft, sondern die wirtschaftliche und soziale Situation in Reinheim beeinflusst.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.