Mit 17.850 Einwohnern ist sie die viertgrößte Kommune des Landkreises Leer. Rhauderfehn ist eine Gemeinde im ostfriesischen Landkreis Leer in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
18.341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26817
Vorwahlen
04952, 04967, 04955
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
3. Ordnungsamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
Gemeinde Rhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rhauderfehn sind mehrere Bebauungspläne und Baugebiete in various Stadien der Planung und Umsetzung.
- Im Ortsteil Klostermoor gibt es über 33 Baugrundstücke, in Westrhauderfehn über zwei und in Backemoor über elf Baugrundstücke. Ein weiterer Bauabschnitt mit circa 33 Flächen im Baugebiet Rhauderfehn-Mitte ist für 2025 geplant, mit Erschließungsarbeiten beginnend voraussichtlich im April.
- Der Bebauungsplan wird nach dem Flächenutzungsplan als zweite Stufe der gemeindlichen Bauleitplanung erstellt und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Plan muss vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Leer bekanntgemacht werden, um rechtskräftig zu sein.
- Es gibt Möglichkeiten für vereinfachte oder beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch, falls die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder es um Innenentwicklung geht.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.