Es ist die einzige Stadt der historischen Region Rheiderland und erstreckt sich linksseits der Ems
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
15.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26826
Vorwahlen
04951, 04903, 04953, 04961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buschfeld, Dreehusen, Feerstenborgum, FreieAussicht, Glansburg, Helenenhof, Hörnhusen, Kirchborgum, Kukelborg, Middelstenborgum, Siepelborg, Tweehusen, Buschfeld, Dreehusen, Feerstenborgum, FreieAussicht, Glansburg, Helenenhof, Hörnhusen, Kirchborgum, Kukelborg, Middelstenborgum, Siepelborg, Tweehusen
Adressen:
1. Stadt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
2. Ordnungsamt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
3. Standesamt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
Gemeinde Weener – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.