Es ist die einzige Stadt der historischen Region Rheiderland und erstreckt sich linksseits der Ems
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
15.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26826
Vorwahlen
04951, 04903, 04953, 04961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buschfeld, Dreehusen, Feerstenborgum, FreieAussicht, Glansburg, Helenenhof, Hörnhusen, Kirchborgum, Kukelborg, Middelstenborgum, Siepelborg, Tweehusen, Buschfeld, Dreehusen, Feerstenborgum, FreieAussicht, Glansburg, Helenenhof, Hörnhusen, Kirchborgum, Kukelborg, Middelstenborgum, Siepelborg, Tweehusen
Adressen:
1. Stadt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
2. Ordnungsamt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
3. Standesamt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
Gemeinde Weener – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.