Rheda-Wiedenbrück ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Gütersloh im Osten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Sie entstand 1970 im Zuge der Kommunalreform durch Zusammenlegung der Städte Rheda und Wiedenbrück und der umliegenden Gemeinden Batenhorst, Lintel, St
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
48.714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33378
Vorwahl
05242
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
2. Bürgerbüro Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
3. Ordnungsamt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
Gemeinde Rheda-Wiedenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Mit der Aufhebung der Veränderungssperre hat sich Rheda-Wiedenbrück von einer alten Idee verabschiedet, und eine Genossenschaft kann nun ein Neubauvorhaben für den Raiffeisenmarkt angehen. Zudem gibt es fortlaufende Planungen und faunistische Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 346 für den Südring in Wiedenbrück, einschließlich Studien zu Vögeln, Fledermäusen und Amphibien.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.