Sie ist nach Bruchsal, Ettlingen, Bretten und Stutensee die fünftgrößte Stadt des Landkreises Karlsruhe
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
20.301 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
76287                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07242, 0721                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Rheinstetten  
   Hauptstraße 1  
   76287 Rheinstetten  
2. Bürgeramt Rheinstetten  
   Hauptstraße 1  
   76287 Rheinstetten  
3. Ordnungsamt Rheinstetten  
   Hauptstraße 1  
   76287 Rheinstetten  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rheinstetten – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Ausschuss für Umwelt und Technik in Rheinstetten hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand vom 07.10.2024 bis 11.11.2024 statt. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für ein weiteres Gewerbegebiet im Südosten der Stadt schaffen, da die derzeitige Gewerbeflächennachfrage das Angebot übersteigt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.