Rheinstetten ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs an der Grenze zu Rheinland-Pfalz, direkt südwestlich von Karlsruhe, zu dessen Mittelbereich sie auch gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76287
Vorwahlen
07242, 0721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
2. Bürgeramt Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
3. Ordnungsamt Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
Gemeinde Rheinstetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Umwelt und Technik in Rheinstetten hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand vom 07.10.2024 bis 11.11.2024 statt. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für ein weiteres Gewerbegebiet im Südosten der Stadt schaffen, da die derzeitige Gewerbeflächennachfrage das Angebot übersteigt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung