Rodewisch ist eine Kleinstadt im Vogtlandkreis in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
6260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08228
Vorwahl
03744
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
2. Ordnungsamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
3. Bauamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
Gemeinde Rodewisch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Rodewisch hat im Juli 2022 einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ gefasst, um den bestehenden Lidl-Markt zu erweitern, nachdem formalen Gründen die Arbeiten bisher nicht beginnen konnten.
- Aktuell laufen Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ und den Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ im beschleunigten Verfahren.
- Es gibt auch laufende Änderungen zu bestehenden Bebauungsplänen, wie die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 04 „Gewerbepark Göltzschtal“ und die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 03 „Wohngebiet Obergöltzsch/Rützengrüner Straße“.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.