Rommerskirchen ist eine Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss im Südwesten Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
13.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41569
Vorwahlen
02183, 02182
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eckum, Gill, Vanikum, Eckum, Gill, Nettesheim-Butzheim, Vanikum
Adressen:
1. Gemeinde Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
2. Bürgeramt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
3. Ordnungsamt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
Gemeinde Rommerskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rommerskirchen ist der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Giller Höfe im März 2024 in Kraft getreten. Dieses 6,5 Hektar große Gebiet zwischen Giller- und Bergheimer Straße soll rund 220 Wohneinheiten umfassen, davon 30 Prozent für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Vermarktung der Baugrundstücke hat im September 2024 begonnen, und der Baubeginn zur Erschließung ist für Februar/März 2025 geplant.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Kraftpark Rommerskirchen, ein 34 Hektar großes Innovations- und Gewerbegebiet in der Nähe des Kraftwerks Neurath, das bisher als Erweiterungsgebiet für das Braunkohlekraftwerk gedacht war. Hier soll der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erstellt werden, um neue Unternehmen anzusiedeln.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.