Neuss (bis 1968 offiziell Neuß geschrieben, im regionalen Dialekt Nüss sowie lateinisch Novaesium) ist eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Sie liegt am linken Niederrhein auf der gegenüberliegenden Seite von Düsseldorf und ist mit über 150.000 Einwohnern Deutschlands größte kreisangehörige Stadt und als Mittelzentrum zugleich größte Stadt des Rhein-Kreises Neuss
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
152.731 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41460–41472
Vorwahlen
02131, 02137, 02161, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Broicherseite, Kaarsterbrcke, Stttgen, Broicherseite, Kaarsterbrücke, Stüttgen
Adressen:
Stadt Neuss - Fachbereich Bürgerdienste
Markt 2
41460 Neuss
Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss
Rathausplatz 1
41460 Neuss
Agentur für Arbeit Neuss
Kaiserstraße 1
41460 Neuss
Gemeinde Neuss – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Neuss hat am 27. September 2024 den Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Schraubenfabrik Bauer & Schaurte verabschiedet. Dies ermöglicht die Entwicklung eines neuen Quartiers auf der „Grünen Furth“ mit 675 Wohnungen, Nahversorgungsangeboten, Dienstleistungen und mehreren Kindertagesstätten. 33 Prozent der Wohnfläche werden als öffentlich-geförderte Wohnungen erstellt, davon mindestens zwei Drittel als Sozialwohnungen. Der Baustart durch die P + B Group ist für 2026 geplant.
Zusätzlich plant die Stadt Neuss, nach der Schließung von Kaufhäusern, wie dem Kaufhof, eine Umstrukturierung der Innenstadt vorzunehmen, um mehr gemischte Nutzung von Wohnen, Handel und Dienstleistungen zu ermöglichen, obwohl der geltende Bebauungsplan für das Kaufhof-Gebäude noch keine Wohnnutzung vorsieht.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.