Neuss (bis 1968 offiziell Neuß geschrieben, im regionalen Dialekt Nüss sowie lateinisch Novaesium) ist eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist vor allem für ihre römische Vergangenheit, den Rheinhafen und das Neusser Bürger-Schützenfest bekannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
152.731 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41460–41472
Vorwahlen
02131, 02137, 02161, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Broicherseite, Kaarsterbrcke, Stttgen, Broicherseite, Kaarsterbrücke, Stüttgen
Adressen:
Stadt Neuss - Fachbereich Bürgerdienste
Markt 2
41460 Neuss
Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss
Rathausplatz 1
41460 Neuss
Agentur für Arbeit Neuss
Kaiserstraße 1
41460 Neuss
Gemeinde Neuss – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Neuss hat am 27. September 2024 den Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Schraubenfabrik Bauer & Schaurte verabschiedet. Dies ermöglicht die Entwicklung eines neuen Quartiers auf der „Grünen Furth“ mit 675 Wohnungen, Nahversorgungsangeboten, Dienstleistungen und mehreren Kindertagesstätten. 33 Prozent der Wohnfläche werden als öffentlich-geförderte Wohnungen erstellt, davon mindestens zwei Drittel als Sozialwohnungen. Der Baustart durch die P + B Group ist für 2026 geplant.
Zusätzlich plant die Stadt Neuss, nach der Schließung von Kaufhäusern, wie dem Kaufhof, eine Umstrukturierung der Innenstadt vorzunehmen, um mehr gemischte Nutzung von Wohnen, Handel und Dienstleistungen zu ermöglichen, obwohl der geltende Bebauungsplan für das Kaufhof-Gebäude noch keine Wohnnutzung vorsieht.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.