Neuss (bis 1968 offiziell Neuß geschrieben, im regionalen Dialekt Nüss sowie lateinisch Novaesium) ist eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Sie liegt am linken Niederrhein auf der gegenüberliegenden Seite von Düsseldorf und ist mit über 150.000 Einwohnern Deutschlands größte kreisangehörige Stadt und als Mittelzentrum zugleich größte Stadt des Rhein-Kreises Neuss
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
152.731 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41460–41472
Vorwahlen
02131, 02137, 02161, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Broicherseite, Kaarsterbrcke, Stttgen, Broicherseite, Kaarsterbrücke, Stüttgen
Adressen:
Stadt Neuss - Fachbereich Bürgerdienste
Markt 2
41460 Neuss
Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss
Rathausplatz 1
41460 Neuss
Agentur für Arbeit Neuss
Kaiserstraße 1
41460 Neuss
Gemeinde Neuss – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Neuss hat am 27. September 2024 den Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Schraubenfabrik Bauer & Schaurte verabschiedet. Dies ermöglicht die Entwicklung eines neuen Quartiers auf der „Grünen Furth“ mit 675 Wohnungen, Nahversorgungsangeboten, Dienstleistungen und mehreren Kindertagesstätten. 33 Prozent der Wohnfläche werden als öffentlich-geförderte Wohnungen erstellt, davon mindestens zwei Drittel als Sozialwohnungen. Der Baustart durch die P + B Group ist für 2026 geplant.
Zusätzlich plant die Stadt Neuss, nach der Schließung von Kaufhäusern, wie dem Kaufhof, eine Umstrukturierung der Innenstadt vorzunehmen, um mehr gemischte Nutzung von Wohnen, Handel und Dienstleistungen zu ermöglichen, obwohl der geltende Bebauungsplan für das Kaufhof-Gebäude noch keine Wohnnutzung vorsieht.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.