Rottach-Egern (früher Rottach) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach mit etwa 5600 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83700
Vorwahl
08022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Khzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn, Sonnenmoos, Staudach, Sutten, Trinis, Unterwallberg, Wallberg, Weißach, Wolfsgrub, Berg, Brandstatt, Ellmau, Enterbach, Enterrottach, Erlach, Gasse, Gutfeld, Hagrain, Haslau, Kalkofen, Kühzagl, Oberach, Pförn, Schärfen, Schorn
Adressen:
1. Gemeinde Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
2. Standesamt Rottach-Egern, Hauptstraße 4, 83700 Rottach-Egern
3. Finanzamt Miesbach, Bahnhofstraße 1, 83714 Miesbach
Gemeinde Rottach-Egern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.