Mettenheim ist eine Gemeinde im Landkreis Mühldorf am Inn (Bezirk und Regierungsbezirk Oberbayern) in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3544 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
84562
Vorwahl
08631
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof, Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mettenheim
Hauptstraße 1
84562 Mettenheim
2. Ordnungsamt Mettenheim
Hauptstraße 1
84562 Mettenheim
3. Finanzamt Mühldorf am Inn
Schillerstraße 1
84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Mettenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet