Mettenheim ist eine Gemeinde im Landkreis Mühldorf am Inn (Bezirk und Regierungsbezirk Oberbayern) in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3544 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
84562
Vorwahl
08631
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof, Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mettenheim
Hauptstraße 1
84562 Mettenheim
2. Ordnungsamt Mettenheim
Hauptstraße 1
84562 Mettenheim
3. Finanzamt Mühldorf am Inn
Schillerstraße 1
84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Mettenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.