Mettenheim ist eine Gemeinde im Landkreis Mühldorf am Inn (Bezirk und Regierungsbezirk Oberbayern) in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3544 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
84562
Vorwahl
08631
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof, Dingfurt, Hahnbauer, Hart, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Holzen, Lochheim, Reit, Stenging, Zehenthof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mettenheim
Hauptstraße 1
84562 Mettenheim
2. Ordnungsamt Mettenheim
Hauptstraße 1
84562 Mettenheim
3. Finanzamt Mühldorf am Inn
Schillerstraße 1
84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Mettenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.