Roßtal (umgangssprachlich: „Roschdəl“) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90574
Vorwahl
09127
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kastenreuth, Ödenreuth, Stöckach, Trettendorf, Weitersdorf, Wimpashof
Adressen:
1. Gemeinde Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
2. Ordnungsamt Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
3. Finanzamt Ansbach
Bismarckstraße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Roßtal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Roßtal hat beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der „Sportmeile Roßtal“ zu ändern. Dies beinhaltet die Umgliederung von bisherigen Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichen Grünflächen zu Sonderbauflächen für sportliche Zwecke. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gebilligt und liegt vom 31.01.2024 bis 01.03.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht im Regelverfahren beschlossen, um neuen Wohnraum im Norden des Hauptortes zu schaffen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Wohnbauflächen keine zusätzlichen Baulandmöglichkeiten bieten und das Gebiet hauptsächlich im Außenbereich liegt, wo Wohnbebauung derzeit nicht zulässig ist.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.