Roßtal (umgangssprachlich: „Roschdəl“) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90574
Vorwahl
09127
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kastenreuth, Ödenreuth, Stöckach, Trettendorf, Weitersdorf, Wimpashof
Adressen:
1. Gemeinde Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
2. Ordnungsamt Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
3. Finanzamt Ansbach
Bismarckstraße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Roßtal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Roßtal hat beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der „Sportmeile Roßtal“ zu ändern. Dies beinhaltet die Umgliederung von bisherigen Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichen Grünflächen zu Sonderbauflächen für sportliche Zwecke. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gebilligt und liegt vom 31.01.2024 bis 01.03.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht im Regelverfahren beschlossen, um neuen Wohnraum im Norden des Hauptortes zu schaffen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Wohnbauflächen keine zusätzlichen Baulandmöglichkeiten bieten und das Gebiet hauptsächlich im Außenbereich liegt, wo Wohnbebauung derzeit nicht zulässig ist.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.