Die heutige Stadt ging aus dem Zusammenschluss der Kernstadt mit 14 bisher eigenständigen Gemeinden hervor. Seit dem Spätmittelalter entwickelte sie sich immer mehr zu einer Ackerbürgerstadt. Die Stadt Rüthen erhielt im Jahr 1200 die Stadtrechte
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.753 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59602
Vorwahlen
02952, 02902, 02954
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heidberg, Waldesruh
Adressen:
1. Stadt Rüthen, Rathausplatz 1, 59602 Rüthen
2. Kreis Soest, Wilhelmstraße 50, 59494 Soest
3. Bundesagentur für Arbeit, Bahnhofstraße 16, 59602 Rüthen
Gemeinde Rüthen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rüthen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in anderen Orten, wie Muchow und Lübz, aber nicht in Rüthen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.