Lippstadt ( [ˈlɪpʃtat]?/i) ist eine große kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen, die seit 1975 dem Kreis Soest angehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
68.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59555–59558
Vorwahlen
02941, 02945, 02948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ErwitterWarte, ErwitterWarte
Adressen:
1. Stadt Lippstadt - Rathaus, Lange Straße 1, 59555 Lippstadt
2. Kreis Soest - Kreisverwaltung, Wilhelmstraße 10, 59494 Soest
3. Agentur für Arbeit Lippstadt, Am Schützenplatz 1, 59555 Lippstadt
Gemeinde Lippstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 313 für das Quartier Südliche Altstadt in Lippstadt, insbesondere das ehemalige Güterbahnhofsgelände und Umgebung, wurde im Februar 2023 vom Rat der Stadt Lippstadt als Satzung beschlossen und ist seit dem 12.07.2023 rechtskräftig.
- In Lippstadts Südosten entsteht ein neues Baugebiet in Bökenförde, wo ab Herbst 2024 insgesamt 30 Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Die Grundstücksvergabe berücksichtigt vor allem Familien mit Kindern, junge Paare und ortsansässige Interessenten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.