Sie wurde 1185 als Planstadt gegründet und ist damit die älteste Gründungsstadt Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
68.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59555–59558
Vorwahlen
02941, 02945, 02948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ErwitterWarte, ErwitterWarte
Adressen:
1. Stadt Lippstadt - Rathaus, Lange Straße 1, 59555 Lippstadt
2. Kreis Soest - Kreisverwaltung, Wilhelmstraße 10, 59494 Soest
3. Agentur für Arbeit Lippstadt, Am Schützenplatz 1, 59555 Lippstadt
Gemeinde Lippstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 313 für das Quartier Südliche Altstadt in Lippstadt, insbesondere das ehemalige Güterbahnhofsgelände und Umgebung, wurde im Februar 2023 vom Rat der Stadt Lippstadt als Satzung beschlossen und ist seit dem 12.07.2023 rechtskräftig.
- In Lippstadts Südosten entsteht ein neues Baugebiet in Bökenförde, wo ab Herbst 2024 insgesamt 30 Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Die Grundstücksvergabe berücksichtigt vor allem Familien mit Kindern, junge Paare und ortsansässige Interessenten.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung