Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Saalburg-Ebersdorf

Saalburg-Ebersdorf ist eine Stadt im Saale-Orla-Kreis in Thüringen, die am Bleilochstausee, dem größten Stausee Deutschlands, liegt.
Bundesland
Landkreis
Saale-Orla-Kreis
Einwohner
3300 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07929
Vorwahlen
036647, 036651
Adresse der Stadtverwaltung
Parkstraße 1, 07929 Saalburg-Ebersdorf
Parkstraße 1, 07929 Saalburg-Ebersdorf 07929 Thüringen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Saalburg-Ebersdorf
Hauptstraße 25
07927 Saalburg-Ebersdorf

2. Ordnungsamt Saalburg-Ebersdorf
Hauptstraße 25
07927 Saalburg-Ebersdorf

3. Finanzamt Schleiz
Am Markt 1
07907 Schleiz
Gemeinde Saalburg-Ebersdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.