Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
39.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73614
Vorwahl
07181
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baierberg, Brunn, Gilnhof, Haid, Hötzing, Kagermhle, Knöbling, Knötzing, Litzling, Neuthierling, Penting, Pfahlhäuser, Radling, Reismhle, Ried, Sandberg, Schorndorfsgrub, Schorndorfsried, Schwaighof, Stadl, Stegmhle, Thierling, Unteraigen, Baierberg, Brunn, Gilnhof, Haid, Hötzing, Kagermühle, Knöbling, Knötzing, Litzling, Neuthierling, Penting, Pfahlhäuser, Radling, Reismühle, Ried, Sandberg, Schorndorfsgrub
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schorndorf
Hauptstraße 1
73614 Schorndorf
2. Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Am Ende 2
71332 Waiblingen
3. Polizeirevier Schorndorf
Wetzgauer Straße 64
73614 Schorndorf
Gemeinde Schorndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.