Der Ort erhielt 2005 die Stadtrechte und ist seitdem nach Varel die zweitgrößte Stadt im Landkreis Friesland
Bundesland
Landkreis
Friesland
Einwohner
20.590 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26419
Vorwahlen
04421, 04422, 04423, 04461, 04468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun, Schoost, Siebetshaus, Upjever, Waldschlößchen, Weißenfloh, Wildkamp, Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun
Adressen:
1. Stadt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
2. Einwohnermeldeamt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
3. Finanzamt Wilhelmshaven/Friesland, Goethestraße 12, 26384 Wilhelmshaven
Gemeinde Schortens – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.