Der Ort erhielt 2005 die Stadtrechte und ist seitdem nach Varel die zweitgrößte Stadt im Landkreis Friesland
Bundesland
Landkreis
Friesland
Einwohner
20.590 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26419
Vorwahlen
04421, 04422, 04423, 04461, 04468
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun, Schoost, Siebetshaus, Upjever, Waldschlößchen, Weißenfloh, Wildkamp, Abbickenhausen, Barkel, Bohlswarfe, Brandstätte, Branterei, Chausseehaus, Feldhausen, GroßOstiem, Huntsteert, Jungfernbusch, KleinOstiem, Kloster, Klosterpark, Kolk, Oestringfelde, Ostiem, Papentun
Adressen:
1. Stadt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
2. Einwohnermeldeamt Schortens, Am Markt 1, 26419 Schortens
3. Finanzamt Wilhelmshaven/Friesland, Goethestraße 12, 26384 Wilhelmshaven
Gemeinde Schortens – Öffnungszeiten
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FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.