Jever [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈjeːfɐ] ist die Kreisstadt des Landkreises Friesland in Niedersachsen, Deutschland und staatlich anerkannter Erholungsort. Inoffiziell wird Jever auch als Marienstadt bezeichnet. Der Name der Stadt ist durch die gleichnamige Biermarke international bekannt. Inoffiziell wird Jever auch als Marienstadt bezeichnet
Bundesland
Landkreis
Friesland
Einwohner
14.550 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26441
Vorwahl
04461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Auskndigerei, Berg, Eckermoor, Fischershäuser, Gotteskammer, Hohewarf, Husum, Husumermeer, Intsken, Kattens, Kleiburg, KleinSchenum, KleinSorgenfrei, Schenum, Schwemme, Sorgenfrei, Wiedel, Auskündigerei, Berg, Eckermoor, Fischershäuser, Gotteskammer, Hohewarf, Husum, Husumermeer, Intüsken, Kattens, Kleiburg, KleinFolkertshausen, KleinSchenum, KleinSorgenfrei, Schenum, Schwemme, Sorgenfrei, Wiedel
Adressen:
1. Stadt Jever, Am Markt 1, 26441 Jever
2. Landkreis Friesland, Am Kirchplatz 1, 26441 Jever
3. Standesamt Jever, Am Markt 1, 26441 Jever
Gemeinde Jever – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Jever in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich die Erweiterung des Jade-Weser-Parks in Roffhausen und andere lokale Bauprojekte und Entwicklungen in der Region, aber nicht speziell Jever.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.