Die Stadt ist ein Mittelzentrum in der Region 10, und ist der Sitz, nicht aber eine Mitgliedgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen (VG Schrobenhausen)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
17.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86529
Vorwahl
08252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenfurt, Aumhle, Högenau, Königslachen, Mhlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach, Altenfurt, Aumühle, Högenau, Königslachen, Mühlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schrobenhausen
Am Stadtplatz 1
86529 Schrobenhausen
2. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Bavariastraße 2
86633 Neuburg an der Donau
3. Finanzamt Neuburg an der Donau
Friedrichstraße 7
86633 Neuburg an der Donau
Gemeinde Schrobenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.