Sie liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken. Zusammen mit Nürnberg, Fürth und Erlangen bildet Schwabach eine der drei Metropolen in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
41.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91126
Vorwahlen
09122, 0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hagershof, Holzgut, Igelsdorf, Mittelhembach, Neuses, Oberfichtenmhle, Obermainbach, Ottersdorf, Plöckendorf, Schaftnach, Schwarzach, Tennenlohe, Ungerthal, Unterfichtenmhle, Untermainbach, Walpersdorf, Weihersmhle, Hagershof, Holzgut, Igelsdorf, Mittelhembach, Neuses, Oberfichtenmühle, Obermainbach, Ottersdorf, Plöckendorf, Schaftnach, Schwarzach, Tennenlohe, Ungerthal, Unterfichtenmühle, Untermainbach, Walpersdorf, Weihersmühle
Adressen:
1. Stadt Schwabach, Marktplatz 1, 91126 Schwabach
2. Landratsamt Roth, Bahnhofstraße 10, 91154 Roth
3. Finanzamt Schwabach, Am Schafhof 1, 91126 Schwabach
Gemeinde Schwabach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.