Schäftlarn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München an der Isar gelegen mit den Ortsteilen Ebenhausen, Hohenschäftlarn, Kloster Schäftlarn, Neufahrn und Zell.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82067 (Ebenhausen, Kloster Schäftlarn, Zell),, 82069 (Hohenschäftlarn)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08178
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Schäftlarn, Klosterstraße 1, 82067 Schäftlarn
2. Landratsamt München, Kreiskanzlei, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Gemeinde Schäftlarn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.