Spalt ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Roth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
5102 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91174
Vorwahl
09175
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egelmhle, Engelhof, Fnfbronn, Großweingarten, Gsseldorf, Hagsbronn, Höfstetten, Hohenrad, Keilberg, Massendorf, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt, Stiegelmhle, Stockheim, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach, Wasserzell, Wernfels, Egelmühle, Engelhof, Fünfbronn, Großweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Höfstetten, Hohenrad, Keilberg, Massendorf, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach
Adressen:
1. Stadt Spalt, Hauptstraße 1, 91174 Spalt
2. Landratsamt Roth, Schloßplatz 1, 91154 Roth
3. Finanzamt Ansbach, Schopperstraße 20, 91522 Ansbach
Gemeinde Spalt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.