Im Mittelalter war Speyer als freie Reichsstadt eine der bedeutendsten Städte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als römische Gründung, damals Noviomagus oder Civitas Nemetum (Hauptstadt des Stammes der Nemeter) genannt, ist sie eine der ältesten Städte Deutschlands und wurde als Spira um 600 Zentrum des Speyergaues
Bundesland
Einwohner
50.565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67346
Vorwahl
06232
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwhl, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof, Deutschhof, GrafForsthaus, ImPalmer, Ludwigshof, Nonnenwühl, RinkenbergerForsthaus, Rinkenbergerhof, Spitzrheinhof, Thomashof, Waldeck, Waldeslust, Waldonkel, Weiherhof, Windhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Speyer
Am Technik-Museum 1
67346 Speyer
2. Agentur für Arbeit Speyer
Schubertstraße 1
67346 Speyer
3. Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Am Schloß 25
67269 Fortbildung (nahe Speyer)
Gemeinde Speyer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.