Störtewärkskuuch, dän. Størteværkkog) und Wester Schnatebüll (nf. Störtewerkerkoog (nf
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
856 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25920
Vorwahl
04662
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemhle, Hasenhallig, Hörn, Hundebll, Maade, Perebll, Sandtoft, Schardebll, Schardebllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Sderdeich, Trollebll, Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemühle, Hasenhallig, Hörn, Hundebüll, Maade, Perebüll, Sandtoft, Schardebüll, Schardebüllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Süderdeich, Trollebüll
Adressen:
1. Gemeinde Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
2. Kreis Nordfriesland
Am Husumring 4
25813 Husum
3. Einwohnermeldeamt Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
Gemeinde Stedesand – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.