Nach Kiel und Lübeck ist Flensburg mit rund 88.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Landes, die größte im Landesteil Schleswig und die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands
Bundesland
Einwohner
91.113 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24937–24944
Vorwahl
0461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelby, Altholzkrug, Baggerwald, Kleintastrup, Neuholzkrug, Neuweding, Snderup, Snderuphof, Tastrupfeld, Twedt, Weding, Adelby, Altholzkrug, Baggerwald, Kleintastrup, Neuholzkrug, Neuweding, Sünderup, Sünderuphof, Tastrupfeld, Twedt, Weding
Gemeinde Flensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Flensburg führt derzeit mehrere Bebauungsplanverfahren durch:
- Ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb für die ehemaligen Kleingartenflächen nordöstlich des Wasserturmes, um autoarmes urbanes Wohnquartier zu entwickeln, mit einer geplanten Abendveranstaltung am 17. Februar 2025.
- Die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Taruper Weg 16" vom 27. Januar bis 28. Februar 2025.
- Die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Möbelmarkt Westerallee 164" vom 3. Februar bis 7. März 2025.
- Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans, um die Stadtentwicklung auf aktuelle und zukünftige Bedarfe hin anzupassen, mit abschließendem Beschluss im März 2023 und laufender Bearbeitung des Flächennutzungsplans.
- Die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers in Neustadt mit etwa 400 neuen Wohneinheiten, davon 30 % im sozialen Wohnungsbau, durch einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.