Nach Kiel und Lübeck ist Flensburg mit rund 88.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Landes, die größte im Landesteil Schleswig und die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands
Bundesland
Einwohner
91.113 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24937–24944
Vorwahl
0461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelby, Altholzkrug, Baggerwald, Kleintastrup, Neuholzkrug, Neuweding, Snderup, Snderuphof, Tastrupfeld, Twedt, Weding, Adelby, Altholzkrug, Baggerwald, Kleintastrup, Neuholzkrug, Neuweding, Sünderup, Sünderuphof, Tastrupfeld, Twedt, Weding
Gemeinde Flensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Flensburg führt derzeit mehrere Bebauungsplanverfahren durch:
- Ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb für die ehemaligen Kleingartenflächen nordöstlich des Wasserturmes, um autoarmes urbanes Wohnquartier zu entwickeln, mit einer geplanten Abendveranstaltung am 17. Februar 2025.
- Die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Taruper Weg 16" vom 27. Januar bis 28. Februar 2025.
- Die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Möbelmarkt Westerallee 164" vom 3. Februar bis 7. März 2025.
- Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans, um die Stadtentwicklung auf aktuelle und zukünftige Bedarfe hin anzupassen, mit abschließendem Beschluss im März 2023 und laufender Bearbeitung des Flächennutzungsplans.
- Die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers in Neustadt mit etwa 400 neuen Wohneinheiten, davon 30 % im sozialen Wohnungsbau, durch einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.