Stein (fränkisch Schdah) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
13.916 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
90547
Vorwahlen
0911, 09127
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aspertsham, Benetsham, Buchhof, Deutenbach, Dieding, Diepling, Eckershof, Ellernbrook, Feldscheide, Fernhub, Gerharding, Gnötzendorf, Grassach, GroßeSchleuse, Gutzberg, Hohenstein, Kreidlberg, Lindach, Lobenbacherhof, Moosham, Oberweihersbuch, Oed, Offling, Ort, Pirach, Schilling, Stöttling, Wendtorferstrand, Willertsham, Aich, Aspertsham, Benetsham, Buchhof, Deutenbach, Dieding, Diepling, Eckershof, Ellernbrook, Feldscheide
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stein, Hauptstraße 1, 90547 Stein
2. Ordnungsamt Stein, Wilhelmstraße 2, 90547 Stein
3. Finanzamt Nürnberg-Süd, Schopenhauerstraße 1, 90461 Nürnberg
Gemeinde Stein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.