Stein (fränkisch Schdah) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
13.916 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
90547
Vorwahlen
0911, 09127
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aspertsham, Benetsham, Buchhof, Deutenbach, Dieding, Diepling, Eckershof, Ellernbrook, Feldscheide, Fernhub, Gerharding, Gnötzendorf, Grassach, GroßeSchleuse, Gutzberg, Hohenstein, Kreidlberg, Lindach, Lobenbacherhof, Moosham, Oberweihersbuch, Oed, Offling, Ort, Pirach, Schilling, Stöttling, Wendtorferstrand, Willertsham, Aich, Aspertsham, Benetsham, Buchhof, Deutenbach, Dieding, Diepling, Eckershof, Ellernbrook, Feldscheide
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stein, Hauptstraße 1, 90547 Stein
2. Ordnungsamt Stein, Wilhelmstraße 2, 90547 Stein
3. Finanzamt Nürnberg-Süd, Schopenhauerstraße 1, 90461 Nürnberg
Gemeinde Stein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet