Stockelsdorf liegt unmittelbar an der nördlichen Stadtgrenze zur Hansestadt Lübeck und bildet mit dieser und der östlich angrenzenden Stadt Bad Schwartau eine Agglomeration. Stockelsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
17.079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23612, 23617
Vorwahlen
04504, 04505, 04506, 0451
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bareneck, Bargerbrck, Bargerhof, Bohnrade, Fackenburg, Lilienkuhl, Mori, Ravensbusch, Wstenei, Bareneck, Bargerbrück, Bargerhof, Bohnrade, EckhorsterHeckkaten, Fackenburg, GroßsteinraderHeckkaten, Lilienkuhl, Mori, Ravensbusch, Wüstenei
Adressen:
1. Gemeinde Stockelsdorf, Am Markt 1, 23617 Stockelsdorf
2. Amtsgericht Lübeck, Beckergrube 4, 23552 Lübeck
3. Kreisverwaltung Ostholstein, Eutiner Str. 4, 23701 Eutin
Gemeinde Stockelsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.