Die Mittelstadt ist Sitz des Landratsamtes Straubing-Bogen und die größte Stadt im Gäuboden. Straubing ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
47.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94315
Vorwahl
09421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenfeld, Ehethal, Frauenbrndl, Hofstetten, Innerhienthal, Kagers, Lerchenhaid, Lindloh, Mitterast, Mitterharthausen, Mooshäusl, Oberast, ™berau, Piering, Breitenfeld, Ehethal, Frauenbründl, Hofstetten, Innerhienthal, Kagers, Lerchenhaid, Lindloh, Mitterast, Mitterharthausen, Mooshäusl, Oberast, Öberau, Piering
Adressen:
Stadt Straubing
Rathausplatz 1
94315 Straubing
Landratsamt Straubing-Bogen
Niederbayernstraße 2
94315 Straubing
Agentur für Arbeit Straubing
Gabelsbergerstraße 10
94315 Straubing
Gemeinde Straubing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.