Traben-Trarbach ist eine Stadt an der Mittelmosel im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
5591 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56841
Vorwahl
06541
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BadWildstein, CorvaierWäldchen, Dollschied, Gonzlay, Gräffsmhle, Litzig, Rißbach, BadWildstein, CorvaierWäldchen, Dollschied, Gonzlay, Gräffsmühle, Litzig, Rißbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Traben-Trarbach
Brückenstraße 1
56841 Traben-Trarbach
2. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Am Markt 1
56841 Traben-Trarbach
3. Bürgerbüro Traben-Trarbach
Untere Burgruine 17
56841 Traben-Trarbach
Gemeinde Traben-Trarbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.