Zum Gemeindegebiet gehören Goosholz (dän
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1603 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24896, 24887Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
04626
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Brekenrhe, Bremsburg, Geilwang, Goosholz, Grft, Grumsholm, Harenburg, Hochholz, Ipland, Jörtle, Krau, Nedderwatt, Norderbrok, Ostertreia, Schwienholz, Westertreia, Brekenrühe, Bremsburg, Geilwang, Goosholz, Grüft, Grumsholm, Harenburg, Hochholz, Ipland, Jörtle, Krau, Nedderwatt, Norderbrok, Ostertreia, Schwienholz, Westertreia
Adressen:
1. Gemeinde Treia
Schulstraße 5
24955 Treia
2. Amtsgericht Schleswig
Gartenstraße 1
24837 Schleswig
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Kreisverwaltung
Schleswiger Str. 74
24837 Schleswig
Gemeinde Treia – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.