Rendsburg (dänisch und niederdeutsch Rendsborg wie Rensborg) ist Sitz der Kreisverwaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde und liegt in der Mitte Schleswig-Holsteins am Nord-Ostsee-Kanal und am geschichtlichen Ochsenweg
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
28.977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24768
Vorwahl
04331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Duten, Eckhorst, Kamp, KronwerkerMoor, Schäferkate, Stadtmoor, Stampfmhle, WildesMoor, Ziegelei, Duten, Eckhorst, Kamp, KronwerkerMoor, Schäferkate, Stadtmoor, Stampfmühle, WildesMoor, Ziegelei
Adressen:
1. Stadt Rendsburg, Am Stadtmarkt 1, 24768 Rendsburg
2. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, An der Mühle 1, 24768 Rendsburg
3. Agentur für Arbeit Rendsburg, Alter Markt 2, 24768 Rendsburg
Gemeinde Rendsburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Bevölkerung im Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg wird bis 2025 um 3,9% abnehmen, trotzdem besteht ein Bedarf von etwa 870 Wohneinheiten zwischen 2015 und 2025. Die wohnbauliche Entwicklung ist in drei Prioritätsstufen eingeteilt: 2016-2020, 2021-2025 und ab 2026. Die Städte und Gemeinden haben unterschiedliche Entwicklungsbedarfe, mit Schwerpunkten in den Städten wie Rendsburg und Büdelsdorf. Ein Monitoring zur wohnbaulichen Entwicklung ist für 2019 geplant, um die Prioritätsstufen und Bedarfsabschätzungen anzupassen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.