Rendsburg (dänisch und niederdeutsch Rendsborg wie Rensborg) ist Sitz der Kreisverwaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde und liegt in der Mitte Schleswig-Holsteins am Nord-Ostsee-Kanal und am geschichtlichen Ochsenweg
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
28.977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24768
Vorwahl
04331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Duten, Eckhorst, Kamp, KronwerkerMoor, Schäferkate, Stadtmoor, Stampfmhle, WildesMoor, Ziegelei, Duten, Eckhorst, Kamp, KronwerkerMoor, Schäferkate, Stadtmoor, Stampfmühle, WildesMoor, Ziegelei
Adressen:
1. Stadt Rendsburg, Am Stadtmarkt 1, 24768 Rendsburg
2. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, An der Mühle 1, 24768 Rendsburg
3. Agentur für Arbeit Rendsburg, Alter Markt 2, 24768 Rendsburg
Gemeinde Rendsburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Bevölkerung im Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg wird bis 2025 um 3,9% abnehmen, trotzdem besteht ein Bedarf von etwa 870 Wohneinheiten zwischen 2015 und 2025. Die wohnbauliche Entwicklung ist in drei Prioritätsstufen eingeteilt: 2016-2020, 2021-2025 und ab 2026. Die Städte und Gemeinden haben unterschiedliche Entwicklungsbedarfe, mit Schwerpunkten in den Städten wie Rendsburg und Büdelsdorf. Ein Monitoring zur wohnbaulichen Entwicklung ist für 2019 geplant, um die Prioritätsstufen und Bedarfsabschätzungen anzupassen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.