Rendsburg (dänisch und niederdeutsch Rendsborg wie Rensborg) ist Sitz der Kreisverwaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde und liegt in der Mitte Schleswig-Holsteins am Nord-Ostsee-Kanal und am geschichtlichen Ochsenweg
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
28.977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24768
Vorwahl
04331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Duten, Eckhorst, Kamp, KronwerkerMoor, Schäferkate, Stadtmoor, Stampfmhle, WildesMoor, Ziegelei, Duten, Eckhorst, Kamp, KronwerkerMoor, Schäferkate, Stadtmoor, Stampfmühle, WildesMoor, Ziegelei
Adressen:
1. Stadt Rendsburg, Am Stadtmarkt 1, 24768 Rendsburg
2. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, An der Mühle 1, 24768 Rendsburg
3. Agentur für Arbeit Rendsburg, Alter Markt 2, 24768 Rendsburg
Gemeinde Rendsburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Bevölkerung im Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg wird bis 2025 um 3,9% abnehmen, trotzdem besteht ein Bedarf von etwa 870 Wohneinheiten zwischen 2015 und 2025. Die wohnbauliche Entwicklung ist in drei Prioritätsstufen eingeteilt: 2016-2020, 2021-2025 und ab 2026. Die Städte und Gemeinden haben unterschiedliche Entwicklungsbedarfe, mit Schwerpunkten in den Städten wie Rendsburg und Büdelsdorf. Ein Monitoring zur wohnbaulichen Entwicklung ist für 2019 geplant, um die Prioritätsstufen und Bedarfsabschätzungen anzupassen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.