Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Tübingen

Sie liegt am Neckar rund 30 Kilometer südlich von Stuttgart. Die Stadt ist Sitz des Landkreises Tübingen sowie des gleichnamigen Regierungsbezirks und war von 1947 bis 1952 Landeshauptstadt von Württemberg-Hohenzollern. April 1956 ist Tübingen Große Kreisstadt. Die Stadt ist Sitz des Landkreises Tübingen sowie des gleichnamigen Regierungsbezirks und war von 1947 bis 1952 Landeshauptstadt von Württemberg-Hohenzollern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
91.877 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72070, 72072, 72074, 72076
Vorwahlen
07071, 07073, 07472
Adresse der Stadtverwaltung
Am Markt 1, 72070 Tübingen
Am Markt 1, 72070 Tübingen 72072 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Bläsikelter
Adressen:
1. Stadt Tübingen, Rathaus, Marktgasse 1, 72070 Tübingen
2. Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72074 Tübingen
3. Universitätsklinikum Tübingen, Hoppe-Seyler-Straße 3, 72076 Tübingen
Gemeinde Tübingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.