Die Hansestadt Uelzen (niederdeutsch Ülz’n) [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʏltsən] ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Nordosten Niedersachsens und Teil der Metropolregion Hamburg.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29525
Vorwahl
0581
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GroßLiedern, Hainberg, Oldenstadt,West, Ripdorf, Störrmhle, Störtenbttel, Uelzen, Veerßen, GroßLiedern, Hainberg, Ripdorf, Störrmühle, Störtenbüttel, Veerßen
Adressen:
Stadt Uelzen
Rathausplatz 1
29525 Uelzen
Landkreis Uelzen
Rathausstraße 1
29525 Uelzen
Agentur für Arbeit Uelzen
Rathausstraße 10
29525 Uelzen
Gemeinde Uelzen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.