Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ulrichstein

Ulrichstein ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Vogelsbergkreis und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
2926 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35327
Vorwahl
06645
Adresse der Stadtverwaltung
Marktstraße 28–32, 35327 Ulrichstein
Marktstraße 28–32, 35327 Ulrichstein 35327 Hessen DE
Website
Ortsteile
Gilgtalhöfe, Hofhöhe, Langwasser, Schmittmhle, Selgenhof, Wiesenhof, Gilgtalhöfe, Hofhöhe, Langwasser, Schmittmühle, Selgenhof, SiegmundshäuserHöfe, Wiesenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ulrichstein
Bahnhofstraße 5
35327 Ulrichstein

2. Bürgerbüro Ulrichstein
Marktstraße 1
35327 Ulrichstein

3. Ordnungsamt Ulrichstein
An der Autobahn 1
35327 Ulrichstein
Gemeinde Ulrichstein – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.