Alsfeld ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im mittelhessischen Vogelsbergkreis, im Zentrum des Bundeslandes Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
15.945 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36304
Vorwahlen
06631, 06639 (Berfa, Lingelbach), 06698 (Heidelbach), 06697 (Fischbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alsfeld, Greifenhain, Greifenhain
Gemeinde Alsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Alsfeld hat am 21. September 2023 den rechtskräftigen Bebauungsplan für das Industriegebiet "Am weißen Weg" verabschiedet. Dies ermöglicht NORDWEST, den Bauantrag für das neue Zentrallager unmittelbar einzureichen. Nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren und den wiederholten Offenlegungen des Bebauungsplans sind alle notwendigen Planungen und Grundstücke bereits vorbereitet. Es wird zwei bis drei Monate dauern, bis die Genehmigung für die vorgezogenen Erdarbeiten erteilt wird, und die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2024 beginnen. Die ersten Waren aus dem neuen Megalager sollen ab Mitte 2025 versendet werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.