Alsfeld ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im mittelhessischen Vogelsbergkreis, im Zentrum des Bundeslandes Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
15.945 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36304
Vorwahlen
06631, 06639 (Berfa, Lingelbach), 06698 (Heidelbach), 06697 (Fischbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alsfeld, Greifenhain, Greifenhain
Gemeinde Alsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Alsfeld hat am 21. September 2023 den rechtskräftigen Bebauungsplan für das Industriegebiet "Am weißen Weg" verabschiedet. Dies ermöglicht NORDWEST, den Bauantrag für das neue Zentrallager unmittelbar einzureichen. Nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren und den wiederholten Offenlegungen des Bebauungsplans sind alle notwendigen Planungen und Grundstücke bereits vorbereitet. Es wird zwei bis drei Monate dauern, bis die Genehmigung für die vorgezogenen Erdarbeiten erteilt wird, und die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2024 beginnen. Die ersten Waren aus dem neuen Megalager sollen ab Mitte 2025 versendet werden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.