Vilsbiburg (kurz: Biburg) ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Landshut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84137
Vorwahl
08741
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achldorf, Aichberg, Baumgarten, Berg,GemGaindorf, Brandhof, Buch, Dasching, Derndlmhl, Dornau, Eckweg, Eibelswimm, Eiselsberg, Falkenberg, Feldkirchen, Frauenau, Frauenhaarbach, Frauensattling, Gaindorf, Geiselsdorf, Geratspoint, Germ, Giersdorf, Giglberg, Goldbrunn, Großmaulberg, Großrauchenstein, Großscherneck, Grub, Grundlhub, Gnzenhub, Haidberg, Hanglberg, Hartlsöd, Haubenberg, Hermannsöd, Herrnfelden, Hinterwimm, Hippenstall, Höfengrub, Hölzlgrub
Adressen:
1. Stadt Vilsbiburg
Stadtplatz 1
84137 Vilsbiburg
2. Landratsamt Landshut
Fichtingerstraße 1
84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut
Dammstraße 1
84034 Landshut
Gemeinde Vilsbiburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.