Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Vlotho

Vlotho  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfloːtʰoː] (niederdeutsch: Vläote, Vläothe, Vleode, Vlauthe) ist eine ostwestfälische Kleinstadt mit knapp 20.000 Einwohnern im Nordosten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen an der Weser
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
18.334 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32602
Vorwahlen
05733, 05228
Adresse der Stadtverwaltung
Lange Straße 60, 32602 Vlotho
Lange Straße 60, 32602 Vlotho 32602 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Valdorf, Valdorf
Adressen:
Stadt Vlotho
Rathausplatz 1
32602 Vlotho

Bauamt Vlotho
Rathausplatz 1
32602 Vlotho

Ordnungsamt Vlotho
Rathausplatz 1
32602 Vlotho
Gemeinde Vlotho – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.