Vogtareuth ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim zwischen Rosenheim und Wasserburg am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83569
Vorwahl
08038
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried, Schneiderwies, Seppl, Straßkirchen, Straßöd, Sulmaring, Sunkenroth, Tödtenberg, Viehhausen, Vogleiten, Wall, Weikering, Winkl, Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried
Adressen:
Gemeinde Vogtareuth
Schulstraße 2
83119 Vogtareuth
Kreisverwaltungsreferat Rosenheim
Richard-Wagner-Straße 2
83022 Rosenheim
Landratsamt Rosenheim
Bürgerstraße 2
83022 Rosenheim
Gemeinde Vogtareuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.