Ramerberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rott am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83561
Vorwahl
08039
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allmannsberg, Anger, Anzenberg, Arch, Attelfeld, Attelthal, Au, Bachleiten, Berg, Bichl, Brandstett, Breitbrunn, Bruck, Buchsbaum, Buchwald, Daburg, Eglsee, Eich, Englmannstett, Etz, Farrach, Fuchstal, Fudersöd, Gasteig, Graben, Grafa, Hagenbuch, Hart, Hofstett, Holzmann, Katzbach, Kumpfmhl, Lehen, Loh, Mitterhof, Mhlthal, Oberfarrach, Oberkatzbach, Oberöd, Reitberg
Adressen:
1. Gemeinde Ramerberg, Hauptstraße 1, 83561 Ramerberg
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Kölner Straße 6, 83022 Rosenheim
Gemeinde Ramerberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.