Ramerberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rott am Inn.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1410 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83561                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08039                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Allmannsberg, Anger, Anzenberg, Arch, Attelfeld, Attelthal, Au, Bachleiten, Berg, Bichl, Brandstett, Breitbrunn, Bruck, Buchsbaum, Buchwald, Daburg, Eglsee, Eich, Englmannstett, Etz, Farrach, Fuchstal, Fudersöd, Gasteig, Graben, Grafa, Hagenbuch, Hart, Hofstett, Holzmann, Katzbach, Kumpfmhl, Lehen, Loh, Mitterhof, Mhlthal, Oberfarrach, Oberkatzbach, Oberöd, Reitberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Ramerberg, Hauptstraße 1, 83561 Ramerberg  
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim  
3. Finanzamt Rosenheim, Kölner Straße 6, 83022 Rosenheim  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ramerberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
 - Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
 - Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
 - Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
 - Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
 
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                             
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
 - Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
 - Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
 - Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
 - Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
 - Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
 
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.