Wagenfeld ist eine im Süden des Landkreises Diepholz gelegene Einheitsgemeinde mit den Ortsteilen Wagenfeld im westlichen und Ströhen im östlichen Teil.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7304 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49419
Vorwahlen
05444, 05774
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auburg, Bockel, BockelerSchweiz, Dversbruch, Falldorf, Finkenstedt, Förlingen, Förlingerbruch, Haßlingen, Hemsloherbruch, Kattelmann, Neustadt, Schelandshof, Speckmann, StemmwederMoor, Uhlenberg, Zaunbrinkswiesen, Auburg, Bockel, BockelerSchweiz, Düversbruch, Falldorf, Finkenstedt, Förlingen, Förlingerbruch, Haßlingen, Hemsloherbruch, Kattelmann, Neustadt, Schelandshof, Speckmann, StemmwederMoor, Uhlenberg, Zaunbrinkswiesen
Adressen:
1. Gemeinde Wagenfeld, Bahnhofstraße 6, 49419 Wagenfeld
2. Ordnungsamt Wagenfeld, Gartenstraße 2, 49419 Wagenfeld
3. Einwohnermeldeamt Wagenfeld, Marktstraße 1, 49419 Wagenfeld
Gemeinde Wagenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.