Wagenfeld ist eine im Süden des Landkreises Diepholz gelegene Einheitsgemeinde mit den Ortsteilen Wagenfeld im westlichen und Ströhen im östlichen Teil.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7304 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49419
Vorwahlen
05444, 05774
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auburg, Bockel, BockelerSchweiz, Dversbruch, Falldorf, Finkenstedt, Förlingen, Förlingerbruch, Haßlingen, Hemsloherbruch, Kattelmann, Neustadt, Schelandshof, Speckmann, StemmwederMoor, Uhlenberg, Zaunbrinkswiesen, Auburg, Bockel, BockelerSchweiz, Düversbruch, Falldorf, Finkenstedt, Förlingen, Förlingerbruch, Haßlingen, Hemsloherbruch, Kattelmann, Neustadt, Schelandshof, Speckmann, StemmwederMoor, Uhlenberg, Zaunbrinkswiesen
Adressen:
1. Gemeinde Wagenfeld, Bahnhofstraße 6, 49419 Wagenfeld
2. Ordnungsamt Wagenfeld, Gartenstraße 2, 49419 Wagenfeld
3. Einwohnermeldeamt Wagenfeld, Marktstraße 1, 49419 Wagenfeld
Gemeinde Wagenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.