Waldmohr ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66914
Vorwahl
06373
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichelscheiderhof, Erlenhof, Mohrmhle, Ohlbhlerhof, Waldhaus, Waldziegelhtte, Eichelscheiderhof, Erlenhof, HengstwalderZiegelhütte, Mohrmühle, Ohlbühlerhof, Waldhaus, Waldziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
2. Ordnungsamt Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
3. Bauamt der Verbandsgemeinde Waldmohr
Marktstraße 1
66914 Waldmohr
Gemeinde Waldmohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.