Die Stadt Warendorf (westfälisch Warnduorp) ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt und die Kreisstadt des Kreises Warendorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48231
Vorwahlen
02581, 02582, 02583, 02584, 02585, 02586
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dackmar, Velsen, Vohren, Dackmar, Velsen, Vohren
Adressen:
1. Stadt Warendorf, Amt für Bürgerdienste, Markt 1, 48231 Warendorf
2. Kreis Warendorf, Hauptstraße 2, 48231 Warendorf
3. Polizei Warendorf, Beckumer Allee 66, 48231 Warendorf
Gemeinde Warendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.