Die Stadt Oelde [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈœldə] (plattdeutsch Üle) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Warendorf im Münsterland mit etwa 30.000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
29.210 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59302
Vorwahlen
02522, 02529, 02520, 05245
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Oelde
Adressen:
1. Stadt Oelde, Rathausplatz 1, 59302 Oelde
2. Kreis Warendorf, Bahnhofstraße 5, 48231 Warendorf
3. Agentur für Arbeit Warendorf, Königstraße 10, 48231 Warendorf
Gemeinde Oelde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Oelde hatSeveral neuerliche Entwicklungen und Projekte im Bereich der Bebauungsplanung:
- Der Bebauungsplan Nr. 130 für die Erweiterung des Gewerbegebietes Oelde A2 wurde im Dezember 2022 im Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Wohnen und Digitalisierung vorberaten und ungeändert beschlossen.
- Im Wohngebiet Weitkamp II laufen Bauarbeiten für die innere Erschließung, und 98 städtische Baugrundstücke für verschiedene Arten von Wohnbebauung werden verkauft.
- Es gibt eine interaktive Bauleitplanübersicht, die rechtsverbindliche Bauleitpläne und weitere gültige Satzungen sowie Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren darstellt.
- Die Bauleitplanung in Oelde umfasst die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die von der Gemeinde in eigener Verantwortung durchgeführt werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.