Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Warringholz

Warringholz (niederdeutsch: Warrensholt) ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25560
Vorwahl
04892
Adresse der Amtsverwaltung
Mühlenstraße 2, 25560 Schenefeld
Mühlenstraße 2, 25560 Schenefeld 25560 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Großesholz, Großesholz
Adressen:
1. Gemeindebüro Warringholz, Hauptstraße 1, 24613 Warringholz
2. Ordnungsamt Kreis Segeberg, Steinstraße 15, 23795 Bad Segeberg
3. Einwohnermeldeamt Warringholz, Hauptstraße 1, 24613 Warringholz
Gemeinde Warringholz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.