Weddingstedt ist eine Gemeinde im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
2316 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25795
Vorwahl
0481
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Borgholz, Dollenburen, Heidkrug, Hohenrade, Nordfeld, Stelle, Stellerdamm, Waldhaus, Waldstedt, Borgholz, Dollenburen, Heidkrug, Hohenrade, Nordfeld, Stelle, Stellerdamm, Waldhaus, Waldstedt
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weddingstedt
Pastor-Boyer-Straße 2
25761 Weddingstedt
2. Amt Eiderstedt
Kirchspielweg 1
25832 Tönning
3. Landkreis Nordfriesland
Norderstraße 1
25813 Husum
Gemeinde Weddingstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.