Es ist die einzige Stadt der historischen Region Rheiderland und erstreckt sich linksseits der Ems
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
15.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26826
Vorwahlen
04951, 04903, 04953, 04961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buschfeld, Dreehusen, Feerstenborgum, FreieAussicht, Glansburg, Helenenhof, Hörnhusen, Kirchborgum, Kukelborg, Middelstenborgum, Siepelborg, Tweehusen, Buschfeld, Dreehusen, Feerstenborgum, FreieAussicht, Glansburg, Helenenhof, Hörnhusen, Kirchborgum, Kukelborg, Middelstenborgum, Siepelborg, Tweehusen
Adressen:
1. Stadt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
2. Ordnungsamt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
3. Standesamt Weener, Am Markt 1, 26826 Weener
Gemeinde Weener – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.