Wegscheid ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5483 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94110
Vorwahl
08592
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsöd, Eidenberg, Frickenhammer, Fronau, Glotzing, Gossingerreut, Hartmannsreut, Haslingerhammer, Heindlmhle, Hinterkhberg, Hintersäg, Hochwinkl, Hochwurz, Jägermhle, Kappel, Karlhäuser, Kasbergerwaid, Kitzau, Kohlwies, Kramerschlag, Krennerhäuser, Lacken, Maierhof, Meßnerschlag, Mitterwasser, Möslberg, Monigottsöd, Neuhäusl, Niederwegscheid, Nöplbleiche, Pommeislhammer, Ponholz, Puffermhle, Rablhäuser, Raschmhl, Richtermhle, Schabenkasing, Schlehreut, Schönau, Steinbachhäusl
Adressen:
1. Gemeinde Wegscheid
Hauptstraße 1
94143 Wegscheid
2. Landratsamt Passau
Häberlstraße 20
94032 Passau
3. Stadtverwaltung Vilshofen an der Donau
Ludwigstraße 18
94474 Vilshofen
Gemeinde Wegscheid – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.